Gültig ab dem 01.06.2022
1 Geltungsbereich:
- Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Greeclean GmbH.
- Gegenbestätigungen des Vertragspartners, unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, die Greeclean GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2 Angebote und Vertragsabschluss:
- Die Angebote der Greeclean GmbH haben eine Gültigkeit von 5 Wochen, ab Datum des Angebotes, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Nach Ablauf von 5 Wochen müssen die Angebote ggfs. nachkalkuliert werde.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen der Greeclean GmbH und dem Vertragspartner zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung wird der Vertrag für die Greeclean GmbH rechtsverbindlich geschlossen.
- Die zu dem Angebot gehörenden Anlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- An Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich die Greeclean GmbH ausdrücklich alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Angebotsunterlagen und Kostenvoranschläge der Greeclean GmbH dürfen, ohne deren ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt noch sonst wie Dritten zugänglich gemacht werden. Bei Nichtzustandekommen eines Vertrages sind sämtliche übergebenen Unterlagen an die Greeclean GmbH zurückzusenden. Missbrauch und Verstöße hiergegen verpflichten zum Schadensersatz.
- Die durch Datenverarbeitungsanlagen gedruckte Geschäftspost (z. B. Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Gutschriften, Kontoauszüge, Zahlungserinnerungen etc.) ist auch ohne Unterschrift rechtswirksam.
3 Preise, Zahlung, Preisänderung und Verrechnung:
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungstellung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, welche in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird.
- Die Preise ab Lager oder Werk verstehen sich einschließlich Verladung, jedoch ohne Verpackung.
- Zahlungen haben innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu erfolgen.
- Die Zurückhaltung von Zahlungen und die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Bestellers ist nur dann statthaft, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Für Aufträge, für die keine Preise vereinbart sind, gelten die am Liefertag gültigen Preise der Greeclean GmbH als vereinbart.
- Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von mindestens 9 v.H. p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der EZB berechnet.
4 Lieferung:
- Alle Liefertermine geben nur den ungefähren Lieferzeitraum an, soweit nicht die Lieferung zu einem bestimmten Termin ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen.
- Die Einhaltung der Lieferverpflichtung der Greeclean GmbH setzt weiter voraus, dass der Vertragspartner seinerseits seine vertraglichen Pflichten, insbesondere seine Zahlungsverpflichtung, rechtzeitig und vollständig erfüllt hat. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Andernfalls verlängert sich eine vereinbarte Frist um einen der Verzögerung entsprechenden Zeitraum.
- Die Greeclean GmbH haftet für Verzögerungen und/oder die Unmöglichkeit ihrer Lieferungen und Leistungen nur dann, wenn sie das Leistungshindernis vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, und berechtigt die Greeclean GmbH, angemessene Lieferfristen und Liefermöglichkeiten zu verlangen, sowie ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Grundsatz gilt insbesondere bei höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Transportbehinderungen, behördlichen Anordnungen, Verzögerungen der Rohstoffanlieferung usw., auch wenn die Hindernisse bei Lieferanten der Greeclean GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten.
- Die Haftung der Greeclean GmbH ist in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Wenn dem Besteller wegen einer Verzögerung, die infolge unseres Verschuldens entstanden ist, Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 v.H., im Ganzen aber höchstens 5 v.H. vom Werte desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, das in Folge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann.
- Wird der Versand bzw. die Leistungserbringung auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm binnen eines Monats nach Anzeige der Versandbereitschaft bzw. dem vereinbarten Leistungsbeginn, die durch die Lagerung und Bereitstellung entstandenen Kosten einschließlich der Personalvorhaltung, mindestens jedoch 0,5 % des Auftragwertes für jeden angefangenen Monat berechnet. Wir sind jedoch berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Frist und deren Ablauf, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen
- Nach Ablauf vereinbarter Fristen, sind wir, unbeschadet unserer sonstigen Rechte, berechtigt, den jeweiligen Abnahmerückstand ganz oder teilweise zu streichen bzw. vom Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hiermit für uns eine Schadensersatzpflicht verbunden ist, wobei uns die Geltendmachung eines Verzugsschadens unbenommen bleibt.
5 Gefahrübergang und Entgegennahme:
- Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile bzw. der Beendigung der Leistungserbringung auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen oder -leistungen erfolgen. Auf Wunsch des Bestellers versichern wir, auf seine Kosten, die Lieferungen/Leistungen gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken.
- Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an, auf den Besteller über; jedoch sind wir verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherung zu abzuschließen, die dieser verlangt.
- Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus Abschnitt 7 dieser Bedingungen entgegenzunehmen.
- Teillieferungen und -leistungen sind zulässig.
6 Gewährleistung und Haftung:
- Wir übernehmen die Gewähr für die sachgemäße Ausführung der uns in Auftrag gegebenen Lieferungen und Leistungen unter Ausschluss weiterer Ansprüche in der Weise, dass wir Fehler, die innerhalb von 6 Monaten nach erfolgter Lieferung bzw. Leistungsende auftreten, uns gemeldet werden und nachweislich auf eine falsche bzw. schlechte Arbeitsausführung zurückzuführen sind, durch Nacharbeit bzw. Neuausführung der Lieferung und/oder Leistung beseitigen. Reinigungsarbeiten sind von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen. Mit der Abnahme der Reinigung dokumentiert der Auftraggeber die korrekte Ausführung der Leistung.
- Während der Durchführung der Reinigungsarbeiten sind Verschmutzungen im näheren Umfeld des Reinigungsgegenstandes trotz größter Bemühungen nicht ganz auszuschließen und werden vom Auftragnehmer beseitigt. Haftungs- und Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, bestehen seitens des Bestellers in diesem Falle nicht. Der Besteller ist bis zum Abschluss der Reinigung (Abnahme) nicht berechtigt, Veränderungen am Reinigungsgegenstand vorzunehmen bzw. in die Reinigung einzugreifen
- Unsere Gewährleistung ist begrenzt auf den Fakturenwert des Auftrages.
- Nach Ablauf der Gewährleistungszeit erlischt jeglicher weitere Anspruch auf Mängelbeseitigung.
- Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, in keinem Falle für mittelbare und/oder Folgeschäden, insbesondere nicht für Produktionsausfall, entgangenen Gewinn, Vorhaltekosten, etc.
7 Eigentumsvorbehalt:
- Die Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung und bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum der Greeclean GmbH.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Greeclean GmbH berechtigt, die Liefergegenstände zurückzunehmen. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch die Greeclean GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, die Greeclean GmbH hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung des Liefergegenstandes durch die Greeclean GmbH liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor.
8 Rücktritt des Bestellers:
- Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Lieferung oder Leistung vor Gefahrenübergang unmöglich wird. Dasselbe gilt bei Unvermögen unsererseits. Der Besteller kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teils der Lieferung der Anzahl nach unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so kann der Besteller die Gegenleistung entsprechend mindern.
- Ab drei Werktagen vor dem festgelegten Reinigungstermin berechnen wir für die Stornierung eines Auftrages 50% des Nettoauftragswertes als Stornogebühr.
9 Gerichtsstand:
- Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Greeclean GmbH und dem Vertragspartner gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Der Geschäftssitz der Greeclean GmbH ist Erfüllungsort. Dies gilt auch für den Fall der Nacherfüllung.
- Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Firmensitz des Lieferers der alleinige Gerichtsstand. Wir sind jedoch auch zur Klageerhebung am Hauptsitz des Bestellers berechtigt.
10 Datenschutzhinweis:
Die Greeclean GmbH weist die Vertragspartner und Kunden darauf hin, dass die Greeclean GmbH die personenbezogenen Daten der Vertragspartner und der Kunden ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der Kunden erfolgen, verarbeitet.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen davon unberührt.